Pioniereisenbahnen / Parkeisenbahnen
Nach der Gründung der DDR
entstanden ab 1950 vielerorts schmalspurige Eisenbahnen in Spurweiten von 381
mm bis 600 mm, bei denen abgesehen von der Leitung und den Fahrzeugdiensten
fast alle Tätigkeiten von Schülern
(Pionieren) ausgeübt wurden. Deshalb
verwendete man ab 1951 auch einheitlich die Bezeichnung Pioniereisenbahn (PE).
Die Pioniereisenbahnen sollten in erster Linie zwei Hauptaufgaben erfüllen: Zum
einen die außerschulische Bildung und sinnvollen Freizeitgestaltung der Schüler
sowie die Heranführung an einen Beruf im Verkehrswesen wie z.B. bei der
Deutschen Reichsbahn der DDR. Zum anderen sollten sie neben der Erschließung
der zum Teil weiträumigen Areale in denen sie
verkehrten auch zur Erholung der mit ihr fahrenden Personen dienen. Diese
Bahnen entstanden an den verschiedensten Orten aus den unterschiedlichsten
Gründen. Die Fahrzeug- und Betriebstechnik der Bahnen entsprach soweit wie möglich dem großen Vorbild. Eigens für die
Pioniereisenbahnen wurde 1980 eine gesetzliche Bestimmung als
Rechtsgrundlage geschaffen, welche bis heute ihre Gültigkeit hat: die „Bau- und
Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen“ (BO P). Die Wiedervereinigung
Deutschlands am 3. Oktober 1990 brachte das „Problem“ mit sich, dass es künftig
keine Pioniere mehr geben wird, die bei den Bahnen ihre Freizeit verbringen,
sodass der Name „PIONIEReisenbahn“ nicht mehr zutreffend war. So entschied man
sich, anders als in den osteuropäischen Ländern, in denen man die Bahnen
einfach in „Kindereisenbahn“ umnannte, die Bahnen in Deutschland zukünftig
„PARKeisenbahn“ zu nennen. Somit konnte man auch das Kürzel „PE“ beibehalten.




AUENSEEBAHN © J.Kaminski