Pioniereisenbahnen / Parkeisenbahnen
Nach der Gründung der DDR entstanden ab 1950 vielerorts
schmalspurige Eisenbahnen in Spurweiten von 381 mm bis 600 mm, bei denen
abgesehen von der Leitung und den Fahrzeugdiensten fast alle Tätigkeiten von
Schülern
(Pionieren)
ausgeübt wurden. Deshalb verwendete man ab 1951 auch einheitlich die Bezeichnung
Pioniereisenbahn (PE). Die Pioniereisenbahnen sollten in erster Linie zwei
Hauptaufgaben erfüllen: Zum einen die außerschulische Bildung und sinnvollen
Freizeitgestaltung der Schüler sowie die Heranführung an einen Beruf im
Verkehrswesen wie z.B. bei der
Deutschen Reichsbahn der DDR. Zum anderen sollten sie neben der Erschließung der
zum Teil weiträumigen Areale in denen sie verkehrten auch zur Erholung der mit
ihr fahrenden Personen dienen. Diese Bahnen entstanden an den
verschiedensten Orten aus den
unterschiedlichsten Gründen. Die Fahrzeug- und Betriebstechnik der Bahnen
entsprach soweit wie möglich dem großen Vorbild. Eigens für die
Pioniereisenbahnen wurde 1980 eine gesetzliche Bestimmung als
Rechtsgrundlage geschaffen, welche bis heute ihre Gültigkeit hat: die „Bau- und
Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen“ (BO P). Die Wiedervereinigung
Deutschlands am 3. Oktober 1990 brachte das „Problem“ mit sich, dass es künftig
keine Pioniere mehr geben wird, die bei den Bahnen ihre Freizeit verbringen,
sodass der Name „PIONIEReisenbahn“ nicht mehr zutreffend war. So entschied man
sich, anders als in den osteuropäischen Ländern, in denen man die Bahnen einfach
in „Kindereisenbahn“ umnannte, die Bahnen in Deutschland zukünftig
„PARKeisenbahn“ zu nennen. Somit konnte man auch das Kürzel „PE“
beibehalten.




AUENSEEBAHN © J.Kaminski