Keine Navigationsleiste?

KLICK HIER !

 

Pioniereisenbahnen / Parkeisenbahnen

 

Nach der Gründung der DDR entstanden ab 1950 vielerorts schmalspurige Eisenbahnen in Spurweiten von 381 mm bis 600 mm, bei denen abgesehen von der Leitung und den Fahrzeugdiensten fast alle Tätigkeiten von Schülern (Pionieren) ausgeübt wurden. Deshalb verwendete man ab 1951 auch einheitlich die Bezeichnung Pioniereisenbahn (PE). Die Pioniereisenbahnen sollten in erster Linie zwei Hauptaufgaben erfüllen: Zum einen die außerschulische Bildung und sinnvollen Freizeitgestaltung der Schüler sowie die Heranführung an einen Beruf im Verkehrswesen wie z.B. bei der Deutschen Reichsbahn der DDR. Zum anderen sollten sie neben der Erschließung der zum Teil weiträumigen Areale in denen sie verkehrten auch zur Erholung der mit ihr fahrenden Personen dienen. Diese Bahnen entstanden an den verschiedensten Orten aus den unterschiedlichsten Gründen. Die Fahrzeug- und Betriebstechnik der Bahnen entsprach soweit wie möglich dem großen Vorbild. Eigens für die Pioniereisenbahnen wurde 1980 eine gesetzliche Bestimmung als Rechtsgrundlage geschaffen, welche bis heute ihre Gültigkeit hat: die „Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen“ (BO P). Die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 brachte das „Problem“ mit sich, dass es künftig keine Pioniere mehr geben wird, die bei den Bahnen ihre Freizeit verbringen, sodass der Name „PIONIEReisenbahn“ nicht mehr zutreffend war. So entschied man sich, anders als in den osteuropäischen Ländern, in denen man die Bahnen einfach in „Kindereisenbahn“ umnannte, die Bahnen in Deutschland zukünftig „PARKeisenbahn“ zu nennen. Somit konnte man auch das Kürzel „PE“ beibehalten.

 

 

 

  

 

 

 

 

AUENSEEBAHN © J.Kaminski